Wie beantrage ich GEMA-Gutschriften für Corona-Schließzeiten?

Wir können Ihre GEMA-Belange mit unserer GEMA-Administration  rückwirkend nur ab dem 1.01.2021 übernehmen, für Ihre früheren Ansprüche (Erstattung der für die Lockdownzeit bereits gezahlten Lizenzen)  gegenüber der GEMA müssen Sie den Antrag selber stellen.

So erfassen Sie die Lockdown-Schließzeiten:

Melden Sie sich im GEMA-Onlineportal unter www.gema.de/portal an. Im neuen Bereich „Meine Corona-Schließzeiten“ können Sie den Zeitraum der Schließung für jeden Betrieb einzeln eintragen. So bald der GEMA diese Informationen vorliegen, erhalten Sie eine entsprechende Gutschrift.

Sie sind noch nicht im GEMA-Onlineportal registriert? Kein Problem – in zwei einfachen Schritten gelangen Sie ans Ziel:

  1. Registrieren Sie sich unter www.gema.de/register als Musiknutzer. Sobald Sie die Registrierung bestätigt und Ihr persönliches Kennwort gesetzt haben, können Sie sich anmelden.
  2. Damit die GEMA Ihre Kundendaten dem neuen Nutzerprofil eindeutig und sicher zuordnen kann, geben Sie bitte anschließend Ihre Kundennummer und den Code ein.

Sofern Sie noch keinen Code per Post erhalten haben, können Sie diesen im Onlineportal nach der Eingabe Ihrer Kundennummer und einer Rechnungs- oder Vertragsnummer anfordern. Der Code wird per Post an die Standardadresse versandt.

Sie können nun alle Funktionen des Onlineportals nutzen und der GEMA die Zeiträume Ihrer Schließungen im Bereich „Meine Corona-Schließzeiten“ mitteilen.

Wichtig: Bitte bewahren Sie den genannten CODE gut auf. Sie können sich damit künftig bei telefonischen Anfragen authentifizieren oder weiteren Mitarbeitern und Kollegen Zugriff auf das Onlineportal ermöglichen.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer GEMA-Gutschrift haben, wenden Sie sich gern jederzeit an uns unter team@sonicsense.de !