
Was gewerbliche Nutzer von GEMA-pflichtiger Musik über die neue Online-Strategie der GEMA wissen sollten.
Die GEMA stellt derzeit ihren gesamten Kundenservice auf digitale Abläufe um. Für Kunden bietet die Digitalisierung zwar den Vorteil einer schnelleren Bearbeitung und einfacheren Verwaltung, jedoch können sich für Gewerbe auch neue Risiken ergeben, etwa bei der Abmeldung oder Änderung von Verträgen. Was zunächst nach Steigerung der Effizienz klingt, entpuppt sich in der Praxis in manchen Fällen als potentiell massives Problem: Denn selbst die Kündigung bestehender Verträge ist laut GEMA künftig ausschließlich über ihr Online-Kundenportal möglich. Schriftliche Kündigungen per E-Mail, Fax oder gar Brief werden angeblich nicht mehr akzeptiert. Für Gewerbebetriebe, die ihre Musiklizenzierung neu organisieren oder beenden wollen, ist das ein Risiko – und möglicherweise sogar ein Fall für die Gerichte. Es ist zu beachten, dass trotz Geschäftsaufgabe weiterhin Zahlungen an die GEMA fällig werden können, wenn das Gewerbe nicht ordnungsgemäß abgemeldet wird.
Die Bewertungen und das Feedback von Kunden zur neuen Online-Strategie der GEMA fallen bislang gemischt aus.
Digitalisierung ohne Wahlfreiheit
Viele Gewerbetreibende arbeiten seit Jahren mit der GEMA zusammen. Wer seine Musiknutzung professionalisiert, z. B. durch Wechsel zu spezialisierten B2B-Diensten mit GEMA-freier Musik oder individuellen Lösungen, bei der bestimmte Bereiche von GEMA-Musik abgetrennt werden sollen, muss bestehende GEMA-Verträge meist kündigen und dann gegebenenfalls, entsprechend angepasste Verträge neu abschließen. Um einen Vertrag kündigen zu können, sind die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Fristen und die richtige Form entscheidend.
Doch hier beginnt das Problem: Ohne Zugang zum Online-Konto bei der GEMA ist dies alles nicht mehr möglich – selbst dann nicht, wenn man eine rechtsgültige Kündigung in Textform (E-Mail oder Brief) versendet.
Diese Praxis ist nicht nur kundenunfreundlich, sondern rechtlich höchst fragwürdig. Die Vertragsdauer spielt dabei eine wichtige Rolle, denn eine verspätete Kündigung kann dazu führen, dass sich der Vertrag automatisch bis zum Ende des Folgejahres verlängert. Der Grund für die Lizenzvereinbarungen mit der GEMA liegt in der rechtlichen Absicherung und der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Der Zweck dieser Vereinbarungen besteht darin, das geistige Eigentum von Musikschaffenden zu schützen und eine rechtssichere Nutzung von Musik zu ermöglichen. Beim Zugriff auf das Online-Kundenportal sollte zudem stets auf eine sichere Verbindung geachtet werden, um die eigenen Daten und Vertragsinformationen zu schützen.
Kündigungsform und -wege: Wie die GEMA ihre Verträge digital beendet
Wichtig ist, dass die Kündigung eindeutig dem Vertragspartner zugeordnet werden kann und mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift versehen ist.
Achten Sie darauf, die im Vertrag oder in den Vertragsunterlagen festgelegte Kündigungsfrist einzuhalten. Die genauen Kündigungsfristen finden Sie entweder direkt in Ihren Vertragsunterlagen, auf der GEMA-Website oder Sie können diese beim Kundenservice erfragen. Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Kündigung zum gewünschten Zeitpunkt wirksam wird und keine automatische Verlängerung des Vertrages erfolgt.
Nach Eingang Ihrer Kündigung erhalten Sie von der GEMA eine Kündigungsbestätigung – entweder per E-Mail oder auf Wunsch auch per Post. Diese Bestätigung ist ein wichtiger Nachweis für die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft oder Ihres Vertrages. Sollten Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine Bestätigung erhalten, nehmen Sie Kontakt mit der GEMA auf, um den Status Ihrer Kündigung zu klären.
Die GEMA legt großen Wert auf die Sicherheit und Vertraulichkeit Ihrer Daten. Alle Informationen, die Sie im Rahmen der Kündigung übermitteln, werden vertraulich behandelt. Beachten Sie, dass die Kündigung eines Vertrages ausschließlich durch den Vertragspartner selbst erfolgen kann. Die GEMA prüft im Zweifel die Identität des Kündigenden, um Missbrauch zu verhindern und die Rechtmäßigkeit der Kündigung sicherzustellen.
Vor der Kündigung Ihrer Mitgliedschaft oder eines Vertrages empfiehlt es sich, alle relevanten Informationen und Unterlagen bereitzuhalten. Informieren Sie sich über die möglichen Folgen, wie etwa die Beendigung der Vertragsbeziehung oder eine eventuelle Rückzahlung von Gebühren. Die GEMA stellt auf ihrer Website zahlreiche Informationen, Artikel und FAQs zur Verfügung, die Sie bei der Kündigung unterstützen. Bei individuellen Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich direkt an die GEMA wenden – telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular. So stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung in allen Schritten korrekt und rechtssicher abläuft.
Rechtliche Zweifel am GEMA-Vertrag und der GEMA-Praxis
Laut § 309 Nr. 13 BGB (AGB-Recht) dürfen Kündigungen nicht an überhöhte Formanforderungen geknüpft werden. Eine ausschließliche Bindung an ein Webformular oder ein proprietäres Kundenportal könnte genau das darstellen – insbesondere dann, wenn der Zugang technisch gestört ist oder die Zugangsdaten nicht mehr verfügbar sind, wodurch dann womöglich Kündigungsfristen unverschuldet vertreichen.
Für gewerbliche Nutzer gilt: Eine Kündigung darf nicht künstlich erschwert werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat wiederholt klargestellt, dass Vertragsbeendigungen niederschwellig möglich sein müssen. In vergleichbaren Fällen wurden Anbieter bereits verurteilt, alternative Kündigungswege wieder zuzulassen.
Was Gewerbebetriebe jetzt zur Kündigungsfrist tun können
Wer seinen GEMA-Vertrag beenden möchte, sollte folgendes beachten:
Kündigung zusätzlich in Textform einreichen – per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben.
Dokumentation sichern – z. B. Versandnachweise, Screenshots des Online-Portals, ggf. Screenshots von fehlgeschlagenen Login-Versuchen.
Recht auf Kündigung betonen – mit Hinweis auf § 127 BGB (Textform) und § 309 Nr. 13 BGB (AGB-Kontrolle).
Kündigungsbestätigung verlangen – mit Fristsetzung (z. B. 14 Tage).
Conclusion
Die Digitalisierung der GEMA-Dienste mag verwaltungsintern sinnvoll sein – sie darf aber nicht dazu führen, dass berechtigte Kündigungen behindert oder verzögert werden. Gewerbliche Nutzer von GEMA-pflichtiger Musik, sollten sich durch technische Hürden nicht einschüchtern lassen. Rechtlich bleibt die Kündigung per E-Mail oder Brief zulässig – und wer gut dokumentiert, ist im Zweifel auf der sicheren Seite. Eine individuelle rechtliche Beratung in diesen Fällen kann nur durch einen zugelassenen Juristen erfolgen.