GEMA-Gutschriften für Corona-Schließzeiten – Beantragung ab Mitte September möglich

Wir hatten in unserem Newsletter vom März bereits darüber informiert, dass die GEMA für den Zeitraum behördlich veranlasster Schließungen keine GEMA-Lizenzgebühren berechnen wird.

Vielleicht haben Sie sich schon gewundert, dass Sie in der Zwischenzeit trotzdem Rechnungen erhalten haben?
Die GEMA kann diese Gutschriften nur rückwirkend anteilsmäßig erstatten oder verrechnen. Aus diesem Grund müssen die individuellen Schließzeiten gesondert erfasst werden.

sonicsense ist ein Fullservice Musik-Dienstleister. Wir bieten unseren Kunden ergänzend zu unserem ständig frisch gehaltenen Musik-Content auch GEMA-Beratung oder Administration an. Gerne informieren wir Sie deshalb an dieser Stelle darüber, wie Sie die Gutschriften erhalten können.
Zunächst müssen Sie sich also erst einmal fragen, ob Sie die GEMA-Anliegen selbst verwalten oder, ob wir dies für Sie übernommen haben.
Sollten wir die GEMA-Administration für Sie erledigen, brauchen Sie nichts weiter unternehmen. Wir kümmern uns um die Erfassung der Schließzeiten und die Abrechnung und Abwicklung mit der GEMA.

Wenn Sie Ihre GEMA-Angelegenheiten selbst verwalten, müssen Sie eine Gutschrift beantragen. Um die Gutschriften zu beantragen, müssen ab Mitte September alle Musiknutzende ihre individuellen Betriebsschließungszeiten der GEMA über das GEMA-Onlineportal (www.gema.de/portal ) mitteilen. Hierfür erhalten die Nutzenden einen speziellen Code von der GEMA per Post.

Wenn der Musiknutzende den Code erhalten hat, muss er sich unter seinem Profil einloggen (falls noch nicht vorhanden, muss ein Profil angelegt werden). Dort findet er dann auf seinem Dashboard die Kachel „Schließung von Betrieben“, unter der er seine Kundennummer sowie einen speziellen Code eingeben muss, um danach seine individuellen Schließzeiten (frühestens ab dem 16.3.2020) und eine Bankverbindung für ggf. nötige Rückzahlungen eintragen zu können.

Nach Anklicken von „Schließung mitteilen“ kann der Schließungszeitraum für den ausgewählten Nutzungsort eingegeben werden. Hierbei wird zwischen „vollständiger Schließung“ und „teilweiser Schließung“ unterschieden. Eine „teilweise Schließung“ liegt vor, wenn nur ein Teil des Betriebes aufgrund von behördlichen Anordnungen geöffnet werden durfte. Hier muss der Kunde zusätzlich zu den Schließzeiten angeben, wie groß die Gesamtfläche seines Betriebes ist und wie groß die geöffnete Fläche war. Bei einer teilweisen Schließung werden unabhängig von den benötigten Tarifmerkmalen immer die Quadratmeter abgefragt. Der Kunde hat die Möglichkeit über das „Bemerkungsfeld“ weiteren Informationen anzugeben.

Sollte ein Kunde das GEMA-Schreiben mit dem Code nicht erhalten haben, kann er den Code im Portal anfordern und damit den postalischen Versand desselben auslösen.

Bitte beachten Sie aber auch, dass es möglich ist, dass wir dieses Schreiben erhalten haben, da wir als Ansprechpartner für die GEMA-Administration dort eingetragen sind. Dann muss der Code nicht über das GEMA-Portal angefordert werden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter 040/ 55 700 60 oder team@sonicsense.de

Mit klangvollen Grüßen
Ihr sonicsense Team