Neuigkeiten von der GEMA

Als Ihr Fullservice-Dienstleister halten wir Sie stets über die neuesten Neuerungen in Sachen GEMA-Gebühren auf dem Laufenden.

Hier ein kurzes Update zu wichtigen Abläufen den 2. Lockdown betreffend: 

Im ersten Lockdown hatte die GEMA bekannt gegeben, dass Kunden, die über einen Lizenzvertrag für Musik in Kursen verfügen, diese Lizenz verwenden können, um Onlinekurse zu zeigen, ohne eine extra Online-Lizenz erwerben zu müssen.
Wir hatten Mitte Oktober bei der GEMA angefragt, ob diese Regelung auch in den nachfolgenden Lockdowns Gültigkeit haben würde. Eine Antwort darauf haben wir erst fast 3 Monate später erhalten.

Die Antwort der GEMA lautet:
Nein, die Lizenznehmer müssen für alles, was sie nach dem ersten Lockdown online hatten und in Zukunft haben werden, eine Online-Lizenz beantragen.

Die GEMA geht ferner davon aus, dass für die Zeit des ersten Lockdowns mit der Kurslizenz die Lizenzen für Onlinekurse abgedeckt sind, daher würden sie nichts von diesen Zahlungen erstatten es sei denn, man würde einen berechtigten Anspruch auf teilweise Erstattung anmelden.

Für Kurs-Lizenzen, die bereits für die nachfolgenden Lockdownzeiten gezahlt wurden, kann eine reguläre Erstattung beantragt werden.

Daraus ergibt sich für Fitnessstudios folgendes:

  1. Für den ersten Lockdown sollte ausgerechnet werden, ob weniger Kurse online gezeigt wurden, als für Kurse im Studio lizenziert wurde. Wenn ja, was sehr wahrscheinlich ist, muss bei der GEMA eine entsprechende Liste mit Angabe der Kurse eingereicht werden und eine neue Abrechnung mit Erstattung der Differenz erbeten werden.
  2. Für alle nachfolgenden Lockdownzeiten muss die gesamte vorausgezahlte Kurslizenz zurückgefordert werden.

Nutzen Sie schon unseren GEMA-Administrationsservice? Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder wollen Sie Ihr sonicsense auf 100% GEMA-freie Musik umstellen?

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