Warum kann die GEMA überhaupt von Ihnen Gebühren verlangen? Ein kleiner Ausflug in die Geschichte der Künstler und ihrer Helfer.
Vor vielen, vielen Jahren, als es noch keine Möglichkeit gab Musik aufzuzeichnen, war vieles einfacher. Minnesänger und andere Barden standen auf dem Marktplatz und gaben live und „unplugged“ ihre Kunst zum Besten.
Oft mit dabei war ein kleiner Bursche mit einem Blechbecher, der durch die Zuhörerreihen lief und um kleine Spenden für den Auftritt bettelte. Ja nach den musikalischen Qualitäten des Sängers und dem Gefallen der Zuhörer klimperten dann einige Münzen in seinen Becher.
Sang der Künstler nicht, gab es auch keine Belohnung. Heute ermöglichen es hingegen moderne Aufzeichnungs-, Vervielfältigungs- und Ausstrahlungstechnologien, dass die Musik eines Künstlers auch dann zu hören ist, wenn derjenige, der die Musik komponiert und eingespielt hat, gar nicht vor Ort ist. Hier entsteht ein finanzielles „Belohnungsvakuum“, das für Komponisten und Musiker einen finanziellen Nachteil bedeutet.
Der „kleine Bursche“ mit dem Blechbecher – die GEMA & Co.
Die Bands von damals gibt es nicht mehr – der kleine Kerl jedoch ist immer noch unterwegs. Er hat sich mit einigen Tausend Gleichgesinnten zusammengetan (siehe Info unten). In Österreich zum Beispiel nennen sie sich AKM, in der Schweiz SUISA und in den USA BMI oder ASCAP (Liste der deutschen Verwertungsgesellschaften). Und in fast allen anderen Ländern der Welt gibt es weitere Kollegen.
Es ist eine wirklich gute Sache für die Künstler, die „ihre“ Verwertungsgesellschaft beauftragt haben, für sie Lizenzen für das Abspielen ihrer Musik zu kassieren – denn wenn irgendwo auf dieser Welt ein Stück von ihnen gespielt wird, klingelt es in der Kasse. Für jede erdenkliche Art der Musiknutzung hat die GEMA einen passenden Tarif entwickelt. Da kann schon einiges zusammenkommen. Allein in Deutschland landeten im Jahr 2018 über eine Milliarde Euro allein in der Deutschen GEMA-Kasse.
Info GEMA
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Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft. Sie hat die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins. Ihre Arbeit unterliegt der Aufsicht und Kontrolle durch das Deutsche Patentamt, das Bundeskartellamt, dem Berliner Justiz-Senator und der Mitgliederversammlung der GEMA.
Die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften bestehen aus zwei Hauptaufgaben:
1. Wer auch immer Musik öffentlich abspielt, muss die Rechte zur Musiknutzung bei der GEMA erwerben. Ob Kneipe, Supermarkt, Radiosender oder Fitnessclub – für alle gibt es spezielle Tarife, die sich nach der geschätzten Anzahl der Hörer richten.
2. Die eingenommenen Lizenzbeiträge werden an die Komponisten, Textdichter und Musikverleger, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr, weitergeleitet.
Gewinne machen die Verwertungsgesellschaften übrigens nicht: Alle Einnahmen schütten die Verwertungsgesellschaften nach Abzug der Verwaltungskosten an die in- und ausländischen Urheber, deren Werke aufgeführt wurden, aus.
Übrigens:
• Wie Sie GEMA-Gebühren sparen können, erfahren Sie in unserem Beitrag „GEMA-freie Musik, eine clevere Lösung zum Gebühren sparen“.
• Unseren für sonicsense-Kunden gebührenfreien GEMA-Service erklären wir im Artikel „Das GEMA-Sorglos-Paket“