KI-Musik in der Fitnessbranche: Rechtssicher oder eine tickende Zeitbombe?

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Die Fitness- und Wellnessbranche setzt zunehmend auf KI-generierte Musik, um Lizenzkosten zu sparen. Anbieter werben damit, dass diese Werke GEMA- und AKM-frei seien. Doch dieser vermeintliche Kostenvorteil könnte sich als rechtliches Pulverfass entpuppen. Verwertungsgesellschaften wie GEMA und AKM sowie Urheber fordern nun gerichtlich die Einsicht in den Source-Code der KI-Musikplattformen, um zu überprüfen, ob die generierten Werke tatsächlich lizenzfrei sind.

Die zentrale Streitfrage: Ist KI-Musik wirklich urheberrechtsfrei?

Die Kernproblematik besteht darin, dass KI-Systeme nicht aus dem Nichts schöpfen. Sie werden mit bestehenden Musikdaten trainiert – und genau hier liegt das rechtliche Risiko. Wenn die KI-Modelle urheberrechtlich geschützte Musik nutzen, um neue Stücke zu generieren, könnte dies dazu führen, dass die generierten Werke ebenfalls als GEMA-/AKM-pflichtig eingestuft werden.
Aus diesem Grund versuchen Verwertungsgesellschaften und Urheber aktuell gerichtlich, die Offenlegung der KI-Algorithmen zu erzwingen. Sollte sich herausstellen, dass diese Systeme geschützte Werke als Grundlage verwenden, würde dies das gesamte Geschäftsmodell der KI-Musikplattformen ins Wanken bringen. Denn dann könnten auch Fitnessstudios und andere gewerbliche Nutzer, die sich auf die Lizenzfreiheit dieser Musik verlassen haben, plötzlich mit Nachforderungen konfrontiert werden.

Hohe finanzielle Risiken für Fitnessstudios

Der Bezug von Musik über Anbieter, die ausschließlich oder überwiegend KI-generierte Musik anbieten, birgt für Fitnessstudios ein erhebliches Risiko. Sollte eine Nachprüfung durch die Verwertungsgesellschaften ergeben, dass die verwendete KI-Musik doch auf geschützten Werken basiert, könnten rückwirkend hohe Lizenzgebühren fällig werden.
Die Gefahr ist real: Nachforderungen in sechsstelliger Höhe pro Jahr sind für größere Fitnessketten nicht ausgeschlossen. Wer sich auf vermeintlich „freie“ KI-Musik verlässt, läuft Gefahr, langfristig mehr zu zahlen als mit einem regulären Lizenzvertrag.

Was können Fitnessstudios tun, um sich zu schützen?

  1. Transparenz der Anbieter prüfen: Gibt es einen nachvollziehbaren Nachweis, dass die KI-Musik tatsächlich ohne geschützte Vorlagen generiert wurde?
  2. Verträge genau prüfen: Können Anbieter garantieren, dass ihre Musik dauerhaft lizenzfrei bleibt, und übernehmen sie im Zweifel die Haftung
  3. Seriöse Lizenzquellen nutzen: Es ist ratsam, Musik von Anbietern zu beziehen, die nachweislich klären können, dass ihre Werke urheberrechtlich unbedenklich sind.
  4. Rechtliche Entwicklungen beobachten: Da derzeit mehrere Gerichtsverfahren anhängig sind, könnte sich die Rechtslage schnell ändern. Unternehmen sollten sich regelmäßig über neue Entscheidungen informieren.

Fazit: Vorsicht bei der Nutzung von KI-Musik

Die Idee, durch KI-Musik Lizenzkosten zu sparen, könnte sich für Fitnessstudios als kostspieliger Irrtum erweisen. Falls Gerichte die Offenlegung der KI-Algorithmen erzwingen und dabei nachweisen, dass geschützte Werke als Grundlage verwendet wurden, könnte die gesamte Branche umdenken müssen. Die sicherste Lösung bleibt daher die Nutzung rechtlich einwandfreier Musikquellen. Nur so können Studios sich langfristig vor unerwarteten Kosten schützen.